Funk
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UKW-Seefunkbetriebszeugnis (SRC)und das Funkzeugnis für den Binnenschifffahrtfunk (UBI)
Seit dem 01.01.2003 gibt es getrennte Nachweise für den Seefunkdienst und den Binnenschifffahrtsfunk. Das UKW-Seefunkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zum Betreiben von UKW-Funkanlagen für den Seefunkdienst, sowie der Einrichtungen des weltweiten Seenot- und Sicherheits- systems (GMDSS). Wie in Deutschland ist das Funkzeugnis auch im Ausland, z.B. in Kroatien) erforderlich und anerkannt. Das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) behandelt ausschließlich den UKW-Sprechfunkdienst. Das Mindestalter beträgt je 16 Jahre. |
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